Post by Patric Albrechtich freue mich derzeit auf meine Flug nach Singapur, aber irgendwie
werde ich aus den Zollbestimmungen nicht schlau: Muss ich meine Canon
DSLR mit 1 Objektiv nun bei der Einreise deklarieren (und ggf. dafür
zahlen) oder ist das unnötig und ich kann den "grünen" Weg nehmen?
Üblicherweise ist die Mitnahme *einer Fotokamera* (und *einer*
Schmalfilmkamera) bei Privatreisen in fast allen Ländern der Welt
problemlos möglich.
Jedenfalls sind das die typischen Zollbestimmungen, die man immer in den
typischen Reiseinfos (z.B. von Reiseveranstaltern) für alle möglichen
und unmöglichen Länder findet.
Wenn Du es ganz genau und verbindlich wissen möchtest, solltest Du die
Konsularabteilung der Singapurischen Botschaft fragen oder die
Deutsch-Singapurische Außenhandelskammer. Die können verbindliche
Auskünfte zu Zollfragen geben.
Wenn Du es einigermaßen genau und zuversichtlich wissen willst, bitte
den Reisebüro, mal in den Reiseinfos für Singapur nachzuschauen.
Oder Du guckst mal beim Auswärtigen Amt:
Stand: 16. Dezember 2005
Die Einfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich.
Jede Person, die älter als 18 Jahre ist, kann folgende Artikel zoll- und
abgabenfrei einführen:
Souvenirs, Geschenke, Lebensmittel und sonstige Artikel im Wert von bis
zu 150.- SGD (1,- SGD = ca. 0,48 EUR) bei einem Auslandsaufenthalt von
weniger als 48 Stunden, bzw. in Höhe von 300.- SGD bei längerer
Abwesenheit (für Personen unter 18 Jahren gelten die folgenden
Freigrenzen: 50,-- SGD bzw. 100,-- SGP).
Zusätzlich dürfen von Personen über 18 Jahren je 1 Liter Wein, 1 Liter
höherprozentige Getränke und 1 Liter Bier ausschließlich zum
persönlichen Gebrauch eingeführt werden.
Tabakwaren dürfen nur gegen eine Einfuhrsteuer eingeführt werden. Dies
gilt nicht bei einer Einreise von Malaysia (unabhängig vom
Beförderungsweg).
Für die Mitnahme von Medikamenten für den persönlichen Gebrauch gelten
besondere Bestimmungen. Diese Bestimmungen als auch die Liste der
Substanzen, für die eine vorherige Genehmigung der singapurischen
Gesundheitsbehörde (Health Science Authority) eingeholt werden muss,
finden Sie auf der folgenden Webseite:
http://www.hsa.gov.sg/html/consumer/cda_visitor_personal_med.html.
Nicht eingeführt werden dürfen:
Waffen, Munition, kugelsichere Kleidung und Handschellen,
Spielzeugwaffen, Kaugummi, Produkte von geschützten Tieren und Pflanzen
sowie pornographische Artikel.
Das Mitführen im Handgepäck von Gegenständen, die als Waffen genutzt
werden könnten oder Ähnlichkeit mit Waffen aufweisen (z.B. Spielzeug),
oder auch z. B. von einzelnen Patronen, kann erfahrungsgemäss zu
polizeilichen Ermittlungen und damit zumindest zu stundenlangen
Reiseverzögerungen führen.
Bild- und Tonträger müssen von der Zensurbehörde gesichtet werden.
Einfuhr und Besitz von Drogen und Rauschmitteln ist strikt verboten und
wird mit hohen Freiheitsstrafen - bis hin zur Todesstrafe - geahndet.
Das gilt auch für den Transitbereich des Flughafens Singapur.
Aktuelle Informationen über die singapurischen Zollbestimmungen finden
Sie unter http://www.customs.gov.sg
Siehe da - Singapur ist ein gut organisiertes Land (wer hätte das
gedacht???) und hat sogar Zollinfos im Internet...